Mittwoch, 9. Mai 2007

Lohn auch für illegale Arbeit

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat zwölf Polen, die illegal als Scheinselbstständige auf dem Bau arbeiteten, trotzdem Anspruch auf Arbeitslohn zugesprochen. Die Baufirma, die bisher Löhne über 24 000 Euro schuldig geblieben war, nahm den Vergleich an. Der Fall ist bundesweit einmalig. "Erstmals ist es gelungen, auch für ertappte Scheinselbstständige aus Osteuropa einen Lohnanspruch wie für reguläre Arbeitnehmer durchzusetzen", sagt Matthias Kirchner vom gewerkschaftsnahen Europäischen Verband der Wanderarbeiter (EVW). "Dieser Fall ist bundesweit einmalig." Die zwölf Polen arbeiteten Ende des Jahres 2006 auf zwei Baustellen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Als ihr Auftraggeber, eine Stuttgarter Baufirma, nach wochenlanger Arbeit Löhne in Höhe von rund 24 000 Euro schuldig blieb, wandten sich die Männer Hilfe suchend an die Behörden. Später reichte der EVW beim Arbeitsgericht Stuttgart Klage ein. Am Mittwoch stimmte die Baufirma beim Gütetermin überraschend einem Vergleich zu. Sie wird 16 000 Euro Bruttolöhne nachzahlen. "Ich bin mir sicher, dass wir auch den Prozess gewonnen hätten", sagt EVW-Rechtsanwalt Heinrich Jüstel aus Würzburg. Das Gericht habe die Männer "wie ordentlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte" angesehen und damit deren Anspruch auf tariflichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Arbeitsstunde formuliert. Die polnischen Arbeiter müssten das jetzt ausgehandelte Entgelt regulär in Deutschland versteuern; die Firma ihrerseits hätte Sozialabgaben nachzuzahlen. "Den Polen wurden Papiere zur Unterschrift vorgelegt, die sie wegen der Sprachbarriere nicht verstanden haben", berichtet Kirchner von der branchenüblichen illegalen Praxis. Dass sie sich damit als selbstständige Unternehmer anmeldeten, hätten sie nicht erkannt. Auch das Gewerbeamt habe keinen Verdacht geschöpft. "Die Menschen werden in illegale Beschäftigungsverhältnisse bugsiert, die sie zu Tätern machen", klagt Kirchner. Scheinselbstständigkeit müsse fraglos bekämpft werden. "Bestraft werden müssen aber vor allem diejenigen, die aus der illegalen Beschäftigung Profit ziehen." Mit dem Vergleich habe sich das Gericht vorrangig an der Not der betroffenen Arbeiter orientiert.

von Michael Isenberg, Sindelfinger Zeitung 04.05.07

Nach langem Kampf den Lohn erstritten
Stuttgarter Staatsanwalt fordert: Freiheitsstrafe auf Bewährung für Chefin, die keine Gehälter zahlte

Stuttgart. Mit einem Vergleich endete das Gerichtsverfahren zwischen der Stuttgarter Baufirma Uma Strnad und zwölf polnischen Arbeitern, die um ihren Lohn geprellt wurden. Die polnischen Bauarbeiter bekommen zwei Drittel ihres Lohnes. Die Bauunternehmerin war wie verwandelt: Es tue ihr alles schrecklich leid, sagte sie beim Gütetermin am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Stuttgart und räumte ein, auch sie habe Fehler gemacht. Mitte Dezember hatten zwölf Polen auf Baustellen in Bonlanden und Stuttgart-Rohr im Auftrag des Bauunternehmens Uma Strnad Häuser gebaut. Als sie sechs Wochen lang keinen Lohn mehr bekommen hatten, streikten sie. Mittellos saßen sie in Degerloch fest, hatten weder Geld für die Heimreise noch für Nahrungsmittel. Auch ihr Vermieter wartete auf Überweisungen vom Baugeschäft, es war vereinbart worden, dass die Unternehmerin die Miete übernimmt. Nach den Berichten des Blick vom Fernsehturm schaltete sich der Verein der Europäischen Wanderarbeiter (EVW) ein und Nikolaus Landgraf von der IG Bau. Als die Verhandlungen kein Ergebnis brachten, verständigten sie die Staatsanwaltschaft. Unsere Leser und der Degerlocher Vermieter spendeten Geld, und so konnten die Männer kurz vor Weihnachten zu ihren Familien fahren. Der EVW übernahm die Mandate der zwölf Arbeiter und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsuchte daraufhin das Büro der Baufirma und stellte Geld sicher. Nun begann der Fall gleich zwei Instanzen zu beschäftigen. Das Arbeitsgericht Stuttgart und die Staatsanwaltschaft. Die hatte inzwischen einen Strafbefehl beantragt. Wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgeld fordert sie eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dagegen hat Uma Strnad Einspruch erhoben. Das Amtsgericht rechnet jedoch nicht damit, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Denn ein Einspruch gegen den Strafbefehl könnte auch eine härtere Strafe zur Folge haben, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Termin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am Mittwoch war schnell beendet. Der EVW geht davon aus, die Polen seien Scheinselbstständige gewesen. Uma Strnad sagte, die Polen seien Subunternehmer und sie habe mit den Lohnzahlungen nichts zu tun, auch habe es Unregelmäßigkeiten gegeben bei der Arbeitszeit. Die Richterin machte der Bauunternehmerin eines klar: Egal, ob die Polen angestellt gewesen seien oder selbstständig: Das Bauunternehmen hätte im Sinne eines Bürgen für die Löhne aufkommen müssen. Sie schlug vor, die Polen sollten zwei Drittel des ausstehenden Bruttolohnes erhalten, und Heinrich Jüstel, Anwalt des EVW, willigte ein. Schließlich sei dies etwa so viel wie der Nettolohn, und damit könnten seine Mandanten gut leben, die vor allem an einer schnellen Zahlung interessiert seien. Nun können sich die zwölf Männer aus Westpolen freuen. Sie sollen insgesamt 16 000 Euro erhalten, von denen die Staatsanwaltschaft bereits 10 000 Euro sicher gestellt hat. Alle Schulden sind damit noch nicht getilgt. Der Degerlocher Vermieter der zwölf Bauarbeiter sitzt noch auf 3800 Euro Mietschulden. Auch er hat inzwischen das Amtsgericht bem...
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